


| Montageanleitungen |
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Eine der Änderungen in der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) betrifft die Vorschrift, dass „unvollständige“ Maschinen, die zuvor als IIB-Maschinen bezeichnet wurden, mit einer Montageanleitung auszuliefern sind. In der Montageanleitung einer unvollständigen Maschine sind sämtliche Verfahren zu beschreiben, die notwendig sind, damit die unvollständige Maschine ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und der Gesundheit zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann. Darüber hinaus sind die Restrisiken zu beschreiben, die bei der Risikobeurteilung des Herstellers ermittelt wurden. Auch die Sicherheitsvorkehrungen, die der Hersteller der vollständigen Maschine zu treffen hat, beispielsweise durch Hardware, Software oder Informationen, müssen genannt werden. ATG verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um auch für Ihre unvollständige Maschine eine gute Montageanleitung verfassen zu können. |

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